Praktischer Teil

Die praktische Prüfung findet in drei unterschiedlichen Umgebungen statt:

  • In einer ablenkungsarmen Umgebung (z.B. abgeschiedene Wiese, Hundeplatz, ruhiger Parkplatz)
  • In einer belebten öffentlichen Grünanlage bzw. einem Hundeauslaufgebiet
  • Im innerstädtischen Bereich (z.B. Fußgängerzone).

Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein.


Der Halter muss nachweisen, dass der Hund geimpft und haftpflichtversichert ist.

Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt.

 

Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:

  • Festverschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
  • Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln!)
  • Halti
  • Leine
  • Pfeife

Behinderte Hundehalter und Halter von behinderten Hunden dürfen nach Absprache mit dem Richter weitere Hilfsmittel einsetzen.

Der Einsatz von Futter, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist erlaubt.

Die Halter-Hund-Teams werden in der jeweiligen Prüfungssituation einzeln überprüft.